Rechtliches · Stand September 2026
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sebastian Kaiser (SKA Pixels) ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie der EN 301 549 zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website ska-pixels.com.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website wurde von Grund auf barrierefrei entwickelt und ist nach Selbstprüfung mit den Anforderungen der WCAG 2.2 AA vereinbar. Geprüft wurde mit Tastatur, Screenreader (VoiceOver, NVDA), Vergrößerung bis 400 Prozent, reduzierter Bewegung und automatisierten Werkzeugen.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie, Landmarken und Sprunglink zum Inhalt
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text und 3:1 für Bedienelemente auf allen Flächen
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit mit deutlich sichtbarem Fokus
- Bedienelemente mit mindestens 44 × 44 Pixel Zielgröße
- Bewegte Inhalte (Kundenlaufband) sind pausierbar und stehen bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“ still
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, Pflichtfeldkennzeichnung im Text und verständlichen Fehlermeldungen
- Responsives Layout ohne horizontales Scrollen bis 320 Pixel Breite, Textvergrößerung ohne Informationsverlust
Bekannte Einschränkungen
Die abstrakten Pixelgrafiken zu Referenzen und Artikeln sind rein dekorativ und werden für Hilfstechnologien ausgeblendet. Ältere Inhalte im Blog können Codebeispiele enthalten, die in sehr kleinen Fenstern horizontal gescrollt werden müssen. Sollten Sie weitere Barrieren feststellen, freue ich mich über einen Hinweis.
Rückmeldung und Kontakt
Hinweise zu Barrieren richten Sie bitte an hallo@ska-pixels.com oder telefonisch an +49 8071 / 5269 124. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und behebe berechtigte Mängel zeitnah.
Durchsetzungsverfahren
Diese Website richtet sich an Geschäftskunden und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ich halte die Anforderungen dennoch freiwillig ein. Für Angebote, die unter das BFSG fallen, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig.