BIM² GmbH · Barrierefreiheit · 2024
Zusammen machen wir Sie barrierefrei.
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht. Sie ist zugleich einer der stärksten Hebel für gute Nutzererfahrung. Ich prüfe Ihre Webauftritte und Anwendungen nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549, priorisiere die Behebung nach Aufwand und Relevanz und schule Ihr Team so, dass neue Barrieren gar nicht erst entstehen.
Aus Babensham bei Wasserburg am Inn, für Unternehmen im Raum Rosenheim und München und remote in ganz Deutschland und Österreich.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025
Viele Onlineshops, Buchungsstrecken und digitale Dienstleistungen müssen seitdem barrierefrei sein. Ich prüfe in einem kurzen Gespräch, ob und wie Ihr Angebot betroffen ist.
Angebot
Umfassende Prüfung nach WCAG 2.2 und EN 301 549 mit priorisierter Befundliste, die Ihr Team direkt abarbeiten kann.
Einordnung der BFSG-Pflichten für Ihr Unternehmen, Roadmap zur Behebung und Begleitung bei Relaunch-Projekten.
Semantisches HTML, ARIA, Tastaturbedienung, Kontraste: Ich setze barrierefreie Webstandards um oder unterstütze Ihre Agentur dabei.
Trainings für Redaktionen, Entwicklungsteams und Agenturen. Vom Grundlagen-Workshop bis zur BFSG-Schulung für Agenturen.
Angebot für Agenturen
Fit für BFSG, EN 301 549 und WCAG 2.2: In dieser kompakten Schulung lernt Ihr Team, Kunden rechtssicher zu beraten und Websites konform umzusetzen.
Ablauf
30 Minuten, kostenlos. Wir klären Umfang, Zielgruppen, Fristen und ob das BFSG für Sie greift.
Manuelle Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Screenreader, Tastatur und Vergrößerung, ergänzt durch automatisierte Tests.
Priorisierte Befundliste mit konkreten Lösungsvorschlägen, die Ihr Team oder Ihre Agentur direkt umsetzen kann.
Ich setze selbst um oder begleite Ihre Agentur, bis die Erklärung zur Barrierefreiheit ehrlich unterschrieben werden kann.
Referenzen
Blog
FAQ
Das BFSG gilt seit Juni 2025 für viele Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, also etwa Onlineshops, Buchungsstrecken und Kundenkonten. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind teilweise ausgenommen. Ich kläre mit Ihnen in einem kurzen Gespräch, was für Sie gilt.
Das hängt vom Umfang ab: Ein Schnell-Check einer kleinen Website ist deutlich günstiger als ein vollständiges Audit einer Anwendung. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreis-Angebot.
Nein. Overlays beheben Barrieren nicht im Code und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Nachhaltig ist nur die Behebung an der Quelle.