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EN 301 549 erklärt: die Norm hinter dem BFSG

EN 301 549 ist die europäische Norm für barrierefreie IT. Was drinsteht, wie sie mit den WCAG zusammenhängt und was die neue Fassung von 2026 ändert.

Hände auf einer Tastatur mit Braillezeile, einem Hilfsmittel für blinde Menschen am Computer

EN 301 549 ist, kurz erklärt, die europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik. Sie beschreibt, was Websites, Software, Dokumente, Geräte und sogar der Support erfüllen müssen, damit Menschen mit Behinderung sie nutzen können. Für Webinhalte übernimmt sie die WCAG des W3C. Wenn von einem Audit „nach EN 301 549“ die Rede ist, heißt das für eine Website deshalb vor allem: Prüfung nach den WCAG auf Stufe AA, plus die Teile der Norm, die darüber hinausgehen, etwa für herunterladbare Dokumente. Im September 2026 ist eine neue Fassung erschienen, die auf WCAG 2.2 aufsetzt und ausdrücklich auf den European Accessibility Act abgestimmt ist, die europäische Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Was in der Norm steht

EN 301 549 ist nach Bereichen gegliedert. Für Websites und digitale Angebote sind diese Kapitel am wichtigsten:

  • Kapitel 9: Web. Die Anforderungen an Webinhalte, übernommen aus den WCAG auf Stufe A und AA.
  • Kapitel 10: Dokumente. Dokumente, die keine Webseiten sind, etwa PDFs zum Herunterladen.
  • Kapitel 11: Software. Anwendungen, auch mobile Apps.
  • Kapitel 12: Dokumentation und Support. Hilfeseiten, Anleitungen und Kundendienst müssen ebenfalls zugänglich sein. In der neuen Fassung heißt das Kapitel „Informationen über Produkte und Dienstleistungen“.

Dazu kommen Kapitel für Hardware, Kommunikation mit Sprache und Video und weitere Themen, die für eine normale Firmenwebsite selten eine Rolle spielen.

WCAG und EN 301 549 im Vergleich

Zum Umschalten

Was die WCAG regeln und was EN 301 549 dazutut

WCAG

Herausgeber: das World Wide Web Consortium (W3C), international.

Geltungsbereich: Webinhalte, also Websites und Webanwendungen.

Aufbau: vier Grundsätze, Richtlinien und prüfbare Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA.

Aktuelle Fassung: WCAG 2.2 von 2023, auch als ISO/IEC 40500:2025 genormt.

EN 301 549

Herausgeber: die europäischen Normungsorganisationen ETSI, CEN und CENELEC.

Geltungsbereich: die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik, vom Web über Dokumente und Software bis zu Geräten und Support.

Aufbau: Kapitel nach Bereichen. Für das Web übernimmt sie die WCAG auf Stufe A und AA.

Aktuelle Fassungen: 3.2.1 von 2021 mit WCAG 2.1, neu 4.1.1 von 2026 mit WCAG 2.2.

Was die Fassung von 2026 ändert

Die neue Fassung 4.1.1 ist im September 2026 erschienen. Die wichtigsten Änderungen:

  • WCAG 2.2 statt 2.1: Die Kapitel für Web, Dokumente und Software sind an WCAG 2.2 angepasst. Damit kommen Kriterien wie die Mindestgröße von Klickzielen und die barrierefreie Anmeldung dazu.
  • Abgestimmt auf den European Accessibility Act: Ein neuer Anhang ordnet die Anforderungen der Richtlinie den Kapiteln der Norm zu.
  • Neue Anforderung zu Nutzereinstellungen: Webseiten sollen Einstellungen der Nutzer berücksichtigen.
  • Zeitplan: Die nationalen Normungsorganisationen sollen die neue Fassung bis Ende Mai 2027 veröffentlichen.

Was sich gegenüber WCAG 2.1 geändert hat, steht im Artikel WCAG 2.2 verständlich.

EN 301 549 und das BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen seiner Verordnung erfüllen. Es schreibt keine bestimmte Norm vor. Nach § 4 BFSG wird aber vermutet, dass die Anforderungen erfüllt sind, wenn harmonisierte Normen eingehalten werden, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist.

Hier liegt ein Detail, das oft übersehen wird: Nach dem, was bis September 2026 bekannt ist, ist noch keine Fassung von EN 301 549 im Amtsblatt für den European Accessibility Act genannt. Die Fassung 3.2.1 ist nur für die Richtlinie zu Websites öffentlicher Stellen zitiert. Eine formelle Vermutungswirkung unter dem BFSG gibt es damit noch nicht. Die Aufnahme der neuen Fassung wird für Ende 2026 erwartet. Als fachlicher Maßstab ist EN 301 549 trotzdem der Standard, an dem sich Prüfungen orientieren, auch nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Wie ein Audit nach EN 301 549 aussieht

Bei Lang Maschinenpark habe ich die Website vollständig nach EN 301 549 geprüft. Praktisch heißt das: jedes Kriterium aus Kapitel 9 an einer Auswahl typischer Seiten prüfen, mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung und Werkzeugen, ergänzt um die Teile der Norm, die für das Angebot relevant sind. Am Ende steht ein Bericht mit allen Befunden, nach Dringlichkeit sortiert, und die Grundlage für die Informationen zur Barrierefreiheit.

Wo die Norm an Grenzen stößt

Eine Norm prüft Kriterien, keine Erfahrungen. Eine Website kann alle Kriterien erfüllen und trotzdem umständlich sein. Und die Norm ist umfangreich: Für eine kleine Website ist ein Schnellcheck der wichtigsten Kriterien oft der sinnvollere erste Schritt als ein vollständiges Audit.

So fangen Sie an

Prüfen Sie Ihre Website mit den zehn Prüfungen zum Selbermachen. Sie decken die häufigsten Befunde aus Kapitel 9 ab. Wenn Sie es genau wissen wollen, folgt ein Audit.

Ich biete Schnellchecks und Audits nach EN 301 549 an, für Unternehmen und für Agenturen.

Häufige Fragen

Was ist EN 301 549?

EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik: Websites, Software, Dokumente, Geräte und Support. Für Webinhalte verweist sie auf die WCAG des W3C.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG und EN 301 549?

Die WCAG gelten für Webinhalte. EN 301 549 ist breiter: Sie übernimmt die WCAG für das Web und regelt zusätzlich Dokumente, Software, Hardware, Dokumentation und Support. Die Fassung 3.2.1 verweist auf WCAG 2.1, die neue Fassung 4.1.1 von 2026 auf WCAG 2.2.

Muss meine Website EN 301 549 erfüllen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt die Erfüllung seiner Anforderungen, nicht einer bestimmten Norm. EN 301 549 ist dafür der fachliche Maßstab. Eine formelle Vermutungswirkung unter dem BFSG entsteht erst, wenn die Norm im Amtsblatt der EU für den European Accessibility Act genannt ist. Ob das BFSG für Sie gilt, klären Sie bitte rechtlich.

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