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KI-Beauftragter: Pflicht oder nicht?

Braucht Ihr Unternehmen einen KI-Beauftragten? Was die KI-Verordnung verlangt, was die Bundesnetzagentur dazu sagt und wann eine Ansprechperson für KI reicht.

Miniatur-Diorama: in einem kleinen Büro stehen winzige Mitarbeitende ratlos um einen leeren Schreibtisch mit grünem Namensschild, einer hält einen übergroßen Schlüssel

Titelbild: KI-generiert

Einen KI-Beauftragten schreibt kein Gesetz vor. Die KI-Verordnung verlangt in Artikel 4 Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Beschäftigten, und die Bundesnetzagentur nennt die Einführung eines KI-Beauftragten in ihren Hinweisen ausdrücklich als nicht erforderlich. Trotzdem tauchen Kurse mit diesem Titel auf, und viele Betriebe fragen sich, ob sie jemanden ernennen müssen. Die ehrliche Antwort: Sie brauchen keinen Titel, aber jemanden, der sich kümmert. Eine Ansprechperson für KI, die Fragen beantwortet, neue Werkzeuge freigibt und Schulungen dokumentiert, macht vieles leichter.

Was das Gesetz verlangt

Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Betrieben, die KI beruflich einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Artikel in einer neuen Fassung: Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Wie diese Maßnahmen aussehen, lässt das Gesetz offen.

Die Bundesnetzagentur, in Deutschland für die Aufsicht zuständig, wird deutlicher. Nicht vorgeschrieben sind nach ihren Hinweisen unter anderem formalisierte Trainings, externe Zertifizierungen und die Einführung eines KI-Beauftragten. Empfohlen wird, die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.

Mehr zur Pflicht selbst steht im Artikel zur KI-Kompetenzpflicht.

Warum es trotzdem jemanden braucht

Ohne Zuständigkeit passiert, was in vielen Betrieben passiert: Jede Person nutzt KI auf ihre Weise, niemand weiß, welche Werkzeuge im Einsatz sind, und bei einem Fehler fragt man sich, wer eigentlich hätte aufpassen sollen. Eine Ansprechperson löst das, ohne Bürokratie:

  • Fragen beantworten: Darf ich das hier eingeben? Welches Werkzeug nehme ich dafür?
  • Werkzeuge freigeben: Neue Werkzeuge kommen erst nach kurzer Prüfung in den Betrieb.
  • Die Richtlinie pflegen: Einmal im Jahr und bei neuen Werkzeugen anschauen. Eine Vorlage steht im Artikel KI-Richtlinie für den Betrieb.
  • Schulungen dokumentieren: Wer hat wann teilgenommen?
  • Vorfälle aufnehmen: Wenn versehentlich Kundendaten in ein Werkzeug geraten sind, gibt es eine Stelle, die weiß, was zu tun ist.

Braucht Ihr Betrieb mehr als eine Ansprechperson?

Kurz gefragt

Ansprechperson, KI-Team oder Fachleute? Drei Fragen

Eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung.

  1. Frage 1 von 3Wie nutzt Ihr Betrieb KI?
  2. Frage 2 von 3Wie viele Leute nutzen KI?
  3. Frage 3 von 3Gibt es schon jemanden für Datenschutz oder IT-Sicherheit?

Beantworten Sie alle 3 Fragen, dann erscheint die Empfehlung.

Was es mit den Kursen auf sich hat

Kurse mit Titeln wie „KI-Beauftragter“ oder „KI-Compliance-Beauftragter“ können für die Person, die sich kümmert, nützliches Wissen vermitteln. Der Titel selbst hat aber keine gesetzliche Bedeutung. Prüfen Sie ein Angebot nach den Inhalten: Kommen Ihre Werkzeuge vor, Datenschutz, die Regeln der KI-Verordnung, die Dokumentation?

Wo eine Ansprechperson nicht reicht

Für Hochrisiko-KI, etwa bei der Auswahl von Bewerbern, sieht die KI-Verordnung eigene, deutlich strengere Pflichten vor. Sie wurden mit dem Digital Omnibus verschoben und gelten erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer solche Systeme einsetzt, braucht mehr als eine Ansprechperson, nämlich rechtliche Beratung und eine saubere Dokumentation.

So fangen Sie an

Benennen Sie diese Woche eine Person, die sich um KI im Betrieb kümmert, und schreiben Sie auf, was sie tun soll. Fünf Aufgaben aus der Liste oben reichen. Dann eine kurze Richtlinie und eine Schulung für alle, und die Grundlagen stehen.

Wenn Sie die Ansprechperson und das Team gemeinsam schulen möchten: Meine KI-Schulung für Unternehmen behandelt Werkzeuge, Regeln und Dokumentation.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Nein. Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Die Bundesnetzagentur nennt die Einführung eines KI-Beauftragten ausdrücklich als nicht erforderlich für Artikel 4. Verlangt sind Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Beschäftigten.

Wer sollte sich im Unternehmen um KI kümmern?

Sinnvoll ist eine Ansprechperson, die Fragen beantwortet, neue Werkzeuge freigibt, die KI-Richtlinie pflegt und Schulungen dokumentiert. Das kann in kleinen Betrieben die Geschäftsführung oder eine vertrauenswürdige Person aus dem Team sein, ein eigener Titel ist nicht nötig.

Was ist der Unterschied zwischen KI-Beauftragtem und Datenschutzbeauftragtem?

Einen Datenschutzbeauftragten schreibt die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vor, in Deutschland ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz. Einen KI-Beauftragten schreibt kein Gesetz vor. Wer KI einsetzt, sollte den Datenschutzbeauftragten trotzdem einbeziehen, weil KI fast immer Daten verarbeitet.

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