Einen KI-Beauftragten schreibt kein Gesetz vor. Die KI-Verordnung verlangt in Artikel 4 Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Beschäftigten, und die Bundesnetzagentur nennt die Einführung eines KI-Beauftragten in ihren Hinweisen ausdrücklich als nicht erforderlich. Trotzdem tauchen Kurse mit diesem Titel auf, und viele Betriebe fragen sich, ob sie jemanden ernennen müssen. Die ehrliche Antwort: Sie brauchen keinen Titel, aber jemanden, der sich kümmert. Eine Ansprechperson für KI, die Fragen beantwortet, neue Werkzeuge freigibt und Schulungen dokumentiert, macht vieles leichter.
Was das Gesetz verlangt
Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Betrieben, die KI beruflich einsetzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Artikel in einer neuen Fassung: Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Wie diese Maßnahmen aussehen, lässt das Gesetz offen.
Die Bundesnetzagentur, in Deutschland für die Aufsicht zuständig, wird deutlicher. Nicht vorgeschrieben sind nach ihren Hinweisen unter anderem formalisierte Trainings, externe Zertifizierungen und die Einführung eines KI-Beauftragten. Empfohlen wird, die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Mehr zur Pflicht selbst steht im Artikel zur KI-Kompetenzpflicht.
Warum es trotzdem jemanden braucht
Ohne Zuständigkeit passiert, was in vielen Betrieben passiert: Jede Person nutzt KI auf ihre Weise, niemand weiß, welche Werkzeuge im Einsatz sind, und bei einem Fehler fragt man sich, wer eigentlich hätte aufpassen sollen. Eine Ansprechperson löst das, ohne Bürokratie:
- Fragen beantworten: Darf ich das hier eingeben? Welches Werkzeug nehme ich dafür?
- Werkzeuge freigeben: Neue Werkzeuge kommen erst nach kurzer Prüfung in den Betrieb.
- Die Richtlinie pflegen: Einmal im Jahr und bei neuen Werkzeugen anschauen. Eine Vorlage steht im Artikel KI-Richtlinie für den Betrieb.
- Schulungen dokumentieren: Wer hat wann teilgenommen?
- Vorfälle aufnehmen: Wenn versehentlich Kundendaten in ein Werkzeug geraten sind, gibt es eine Stelle, die weiß, was zu tun ist.
Braucht Ihr Betrieb mehr als eine Ansprechperson?
Kurz gefragt
Ansprechperson, KI-Team oder Fachleute? Drei Fragen
Eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Was es mit den Kursen auf sich hat
Kurse mit Titeln wie „KI-Beauftragter“ oder „KI-Compliance-Beauftragter“ können für die Person, die sich kümmert, nützliches Wissen vermitteln. Der Titel selbst hat aber keine gesetzliche Bedeutung. Prüfen Sie ein Angebot nach den Inhalten: Kommen Ihre Werkzeuge vor, Datenschutz, die Regeln der KI-Verordnung, die Dokumentation?
Wo eine Ansprechperson nicht reicht
Für Hochrisiko-KI, etwa bei der Auswahl von Bewerbern, sieht die KI-Verordnung eigene, deutlich strengere Pflichten vor. Sie wurden mit dem Digital Omnibus verschoben und gelten erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer solche Systeme einsetzt, braucht mehr als eine Ansprechperson, nämlich rechtliche Beratung und eine saubere Dokumentation.
So fangen Sie an
Benennen Sie diese Woche eine Person, die sich um KI im Betrieb kümmert, und schreiben Sie auf, was sie tun soll. Fünf Aufgaben aus der Liste oben reichen. Dann eine kurze Richtlinie und eine Schulung für alle, und die Grundlagen stehen.
Wenn Sie die Ansprechperson und das Team gemeinsam schulen möchten: Meine KI-Schulung für Unternehmen behandelt Werkzeuge, Regeln und Dokumentation.