Automatisierung · · 6 Min. Lesezeit

KI in der Verwaltung: Was Gemeinden heute nutzen können

Wo KI in Gemeinden und Behörden heute schon hilft, welche Landeslösungen es gibt und welche Regeln für Datenschutz gelten. Mit Beispielen zum Filtern.

Miniatur-Diorama: ein kleines Rathaus mit Uhrturm und grüner Tür, in dem winzige Sachbearbeiter Formulare mit einer Sortiermaschine ordnen, davor wartet eine Bürgerin mit Kinderwagen nur kurz

Titelbild: KI-generiert

In der Verwaltung hilft KI heute vor allem bei Texten und Dokumenten: Schreiben an Bürgerinnen und Bürger entwerfen, Sitzungsvorlagen zusammenfassen, in Vorschriften recherchieren, Bescheide in verständliche Sprache übertragen. Mehrere Länder stellen ihren Verwaltungen dafür eigene KI-Assistenten bereit, Baden-Württemberg mit F13, Bayern mit BayernKI, das auch ausgewählten Kommunen offensteht. Für Gemeinden ist die wichtigste Frage nicht, ob KI hilft, sondern unter welchen Regeln. Personenbezogene Daten, Vertraulichkeit und die Verantwortung für Entscheidungen setzen den Rahmen. In meinen Kursen an der vhs Wasserburg waren auch Mitarbeitende aus Verwaltungen dabei. Zwei Fragen stehen dort im Mittelpunkt: Was darf ich eingeben, und wie prüfe ich das Ergebnis?

Beispiele zum Stöbern

Zum Stöbern

KI in der Verwaltung: acht Beispiele

Zwei Beispiele aus Landesverwaltungen, sechs typische Anwendungsfälle für Gemeinden.

  • Landeslösung · Beispiel aus der Verwaltung

    F13: der KI-Assistent der Landesverwaltung Baden-Württemberg

    Chat, Zusammenfassen von Dokumenten und Recherche in Verwaltungsunterlagen für die Beschäftigten des Landes. Seit Juli 2025 als Open Source verfügbar, das Saarland testet ihn.

    Aufwand
    Landeslösung
    Nutzen
    Assistent mit Verwaltungsbezug
  • Landeslösung · Beispiel aus der Verwaltung

    BayernKI

    Seit Oktober 2024 für die bayerische Landesverwaltung und ausgewählte Kommunen: Chat, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Bilder.

    Aufwand
    Landeslösung
    Nutzen
    Assistent mit Datenhaltung im Land
  • Bürgerservice · typischer Fall

    Bürgeranfragen vorsortieren

    Eingehende E-Mails werden nach Thema und Zuständigkeit sortiert, Standardfragen bekommen einen Antwortentwurf.

    Aufwand
    mittel
    Nutzen
    schnellere Antworten
  • Bürgerservice · typischer Fall

    Bescheide in verständliche Sprache

    Ein Entwurf in Einfacher oder Leichter Sprache als Ergänzung zum Bescheid. Die rechtlich maßgebliche Fassung bleibt die geprüfte.

    Aufwand
    gering
    Nutzen
    weniger Rückfragen
  • Gremien · typischer Fall

    Sitzungsvorlagen zusammenfassen

    Lange Vorlagen für Gemeinderat oder Ausschüsse auf die wichtigsten Punkte, Kosten und Beschlussvorschläge verdichten.

    Aufwand
    gering
    Nutzen
    bessere Vorbereitung
  • Gremien · typischer Fall

    Protokolle aus Notizen

    Aus Stichpunkten einer Sitzung wird ein Protokollentwurf mit Beschlüssen und Aufgaben, den die Schriftführung prüft.

    Aufwand
    gering
    Nutzen
    Zeit nach der Sitzung
  • Bürgerservice · typischer Fall

    Informationen übersetzen

    Merkblätter und Aushänge als Entwurf in mehrere Sprachen, damit mehr Menschen sie verstehen.

    Aufwand
    gering
    Nutzen
    mehr Reichweite
  • Recherche · typischer Fall

    In Satzungen und Vorschriften suchen

    Fragen zu eigenen Satzungen und Richtlinien beantworten lassen, mit Verweis auf die Fundstelle zum Nachlesen.

    Aufwand
    mittel
    Nutzen
    schnelle Orientierung

Was für Gemeinden besonders gilt

  • Personenbezogene Daten: In der Verwaltung sind sie die Regel, nicht die Ausnahme. Für ihre Verarbeitung mit KI braucht es eine Rechtsgrundlage und einen Vertrag mit dem Anbieter. Eine gute Grundlage ist die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz, die sich ausdrücklich auch an Behörden richtet.
  • Landeslösungen prüfen: Bevor eine Gemeinde selbst ein Werkzeug einkauft, lohnt die Frage, ob das Land ein Angebot bereitstellt. In Bayern gibt es zusätzlich einen KI-Leitfaden für Behörden.
  • Entscheidungen bleiben beim Menschen: KI kann einen Bescheid vorbereiten, aber nicht erlassen. Die Verantwortung liegt bei der Sachbearbeitung.
  • KI-Kompetenz: Artikel 4 der KI-Verordnung gilt auch für Behörden, die KI einsetzen. Schulung und Dokumentation gehören dazu.

Barrierefreiheit gehört dazu

Für öffentliche Stellen gelten eigene Pflichten zur Barrierefreiheit ihrer Websites. Bei der Grundschule Babensham, deren Träger die Gemeinde ist, habe ich die Website nach der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung umgesetzt, mit einer Funktion, die jede Seite auf Deutsch, Ukrainisch und Ungarisch vorliest. Wer KI für Texte nutzt, kann Barrierefreiheit gleich mitdenken: verständliche Sprache, gute Struktur, Übersetzungen.

Wo KI in der Verwaltung an Grenzen stößt

  • Rechtlich verbindliche Texte: Ein KI-Entwurf ist kein Bescheid. Jede Formulierung mit Rechtswirkung prüft ein Mensch.
  • Erfundene Fundstellen: Sprachmodelle nennen manchmal Paragrafen oder Urteile, die es nicht gibt.
  • Datenhoheit: Nicht jedes Werkzeug erlaubt eine Datenhaltung, die den Anforderungen einer Behörde genügt.

So fangen Sie an

Klären Sie, welche KI-Angebote Ihr Land bereitstellt, und legen Sie mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten fest, welche Daten hinein dürfen. Dann eine Schulung für die Beschäftigten, die KI nutzen sollen, mit Aufgaben aus dem eigenen Alltag. Eine Vorlage für Regeln steht im Artikel KI-Richtlinie für den Betrieb, sie lässt sich für Behörden anpassen.

Wenn Sie Beschäftigte schulen möchten: Meine KI-Schulung lässt sich auf Aufgaben der Verwaltung zuschneiden, virtuell oder vor Ort.

Häufige Fragen

Wie wird KI in der Verwaltung eingesetzt?

Vor allem für Texte und Dokumente: Schreiben entwerfen, Vorlagen und Protokolle zusammenfassen, in Akten und Vorschriften recherchieren, Texte in einfache Sprache übertragen und übersetzen. Mehrere Länder stellen ihren Verwaltungen dafür eigene KI-Assistenten bereit, etwa F13 in Baden-Württemberg und BayernKI in Bayern.

Darf eine Gemeinde ChatGPT nutzen?

Das ist vor allem eine Frage des Datenschutzes und der internen Regeln. Für personenbezogene Daten braucht es eine Rechtsgrundlage und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, viele Behörden setzen deshalb auf Lösungen ihres Landes oder auf Angebote mit Datenhaltung in der EU. Die Datenschutzkonferenz hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht.

Gibt es Leitfäden für KI in Behörden?

Ja, zum Beispiel die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz vom Mai 2024 und in Bayern einen KI-Leitfaden für Behörden aus dem Jahr 2025.

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