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ZUGFeRD und XRechnung: Was der Unterschied ist

ZUGFeRD ist ein PDF mit Datensatz, XRechnung reines XML. Was beide können, welche ZUGFeRD-Profile als E-Rechnung zählen und wie Sie sie kostenlos ansehen.

Grafik: links die XRechnung als reiner XML-Datensatz, rechts ZUGFeRD als PDF/A-3 mit eingebettetem XML-Datensatz in einer Datei

In Ihrem Postfach landet eine Rechnung als PDF. Sieht aus wie immer. Im Anhang steckt aber noch eine zweite Datei, oft mit dem Namen „factur-x.xml“. Das ist ZUGFeRD: ein PDF für Menschen und ein Datensatz für Programme in einer Datei. Die XRechnung dagegen kommt nur als Datensatz, ohne Ansicht. Beide sind E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931, und beide müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 annehmen können. Welches Format Sie selbst ausstellen, hängt vor allem davon ab, wer Ihre Kunden sind. Für Behörden ist die XRechnung der Standard, im Geschäft zwischen Unternehmen ist ZUGFeRD verbreitet, weil jeder das PDF lesen kann. Wann Sie selbst ausstellen müssen, steht im Artikel E-Rechnung ab 2027.

Was eine E-Rechnung ausmacht

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich automatisch verarbeiten lässt. Entscheidend ist der Datensatz, nicht das Aussehen. Ein normales PDF, ein Foto oder ein Scan ist deshalb keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Das gilt auch, wenn das PDF per E-Mail kommt.

XRechnung: der Datensatz ohne Bild

Die XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz. Herausgeber ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag von Bund und Ländern. Sie setzt die europäische Norm EN 16931 für Deutschland um und kennt zwei technische Schreibweisen, UBL und CII. Für Sie als Anwender macht das keinen Unterschied, solange Ihr Programm beide versteht.

Für Menschen ist der Datensatz kaum lesbar. Das Bundesfinanzministerium schreibt selbst, er sei nicht für die Sichtprüfung mit dem menschlichen Auge geeignet. Zum Lesen braucht es einen Viewer.

Rechnungen an Bundesbehörden müssen seit dem 27. November 2020 als E-Rechnung kommen, im Regelfall als XRechnung. Dafür brauchen Sie die Leitweg-ID der Behörde, eine Art Adresse für das Rechnungssystem. Im Geschäft zwischen Unternehmen ist die Leitweg-ID nicht nötig.

Gültig ist derzeit die Version 3.0, seit dem 1. Februar 2024. Sie bleibt mindestens bis Ende Juli 2027 in Kraft. Eine Vorversion von XRechnung 4.0 ist im September 2026 erschienen, die endgültige Fassung wird für das Frühjahr 2027 erwartet.

ZUGFeRD: PDF und Datensatz in einer Datei

ZUGFeRD verbindet beides. Die Datei ist ein PDF im Archivformat PDF/A-3, in das ein XML-Datensatz eingebettet ist. Menschen öffnen das PDF wie gewohnt, Programme lesen die Daten aus. Herausgeber ist das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), gemeinsam mit Frankreich. Dort heißt dasselbe Format Factur-X, technisch sind beide identisch.

Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2, gültig seit dem 1. September 2026. FeRD will künftig etwa halbjährlich neue Versionen veröffentlichen, passend zu den Aktualisierungen der europäischen Codelisten.

ZUGFeRD gibt es in mehreren Profilen. Sie unterscheiden sich darin, wie viele Angaben im Datensatz stehen. Nicht alle zählen als E-Rechnung:

Profil Was drinsteht E-Rechnung?
MINIMUM nur wenige Kopfdaten nein
BASIC WL Kopfdaten ohne einzelne Positionen nein
BASIC Kopfdaten und Positionen in einfacher Form ja
EN 16931 alle Angaben der europäischen Norm, früher COMFORT ja
EXTENDED zusätzliche Angaben für Branchen mit Sonderbedarf ja
XRECHNUNG eine XRechnung im ZUGFeRD-Format ja

Das Bundesfinanzministerium lässt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 zu, ausdrücklich ohne die Profile MINIMUM und BASIC WL. Wenn Sie ausstellen, ist das Profil EN 16931 eine gute Wahl: vollständig, aber ohne Sonderfelder.

Wenn PDF und Datensatz sich widersprechen

Bei ZUGFeRD kann es vorkommen, dass im PDF etwas anderes steht als im Datensatz. Dann gilt der Datensatz. So steht es im Anwendungserlass zur Umsatzsteuer. Weicht das PDF inhaltlich ab, etwa beim Steuerbetrag, kann es sogar als zweite Rechnung gelten. Und den Vorsteuerabzug gibt es nur aus dem Datensatz.

Das hat eine praktische Folge: Wer nur das PDF ansieht und bucht, prüft womöglich die falschen Zahlen. Das Bundesfinanzministerium empfiehlt deshalb, den Datensatz selbst anzeigen zu lassen.

Ist das eine E-Rechnung?

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Quiz: Ist das eine E-Rechnung?

Sechs Rechnungen aus dem Postfach. Entscheiden Sie.

  1. Rechnung 1 von 6Ein PDF, erstellt mit dem Textprogramm, per E-Mail verschickt.
  2. Rechnung 2 von 6Eine XML-Datei im Format XRechnung 3.0, ohne PDF.
  3. Rechnung 3 von 6Ein ZUGFeRD-PDF im Profil EN 16931.
  4. Rechnung 4 von 6Ein ZUGFeRD-PDF im Profil BASIC WL.
  5. Rechnung 5 von 6Ein Foto einer Papierrechnung, vom Handwerker per Messenger geschickt.
  6. Rechnung 6 von 6Ein ZUGFeRD-PDF, bei dem im PDF 1.190 € steht, im Datensatz 1.100 €. Was gilt?

So sehen Sie eine E-Rechnung an

Für den Empfang reicht laut Bundesfinanzministerium ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen gibt es einen kostenlosen Viewer der Finanzverwaltung: den E-Rechnungsviewer auf elster.de (öffnet in neuem Tab). Er stellt XRechnung und ZUGFeRD lesbar dar. Er zeigt nur an, er erstellt und prüft keine Rechnungen. Daneben gibt es viele kostenlose Viewer privater Anbieter. Das Ministerium empfiehlt keinen bestimmten.

Viele Buchhaltungsprogramme lesen E-Rechnungen inzwischen direkt ein und zeigen sie an. Fragen Sie Ihre Steuerkanzlei, welchen Weg sie bevorzugt.

So erstellen Sie eine E-Rechnung

Ein kostenloses staatliches Programm für Rechnungen zwischen Unternehmen gibt es nicht. Ihre Wege:

  • Ihr Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm. Die meisten bieten ZUGFeRD oder XRechnung an, manchmal als Zusatzoption. Prüfen Sie, welches Profil erzeugt wird.
  • Online-Rechnungsprogramme, teils mit kostenloser Einstiegsstufe.
  • Das Portal Ihrer Steuerkanzlei, wenn sie eines anbietet.
  • Für Rechnungen an den Bund: die Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Nach einer kostenlosen Registrierung können Sie dort eine XRechnung über ein Web-Formular erfassen.

Aufbewahren: den Datensatz, nicht nur das PDF

Bei einer E-Rechnung muss mindestens der Datensatz unverändert in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Ausdrucken und abheften reicht nicht. Die Frist für Rechnungen beträgt acht Jahre, so steht es in § 14b des Umsatzsteuergesetzes. Ein Archiv, das die XML-Datei mit ablegt, ist deshalb Pflicht, kein Komfort.

Was das für die Automatisierung heißt

Bei Creativer liest ein Workflow in n8n Eingangsrechnungen per Texterkennung und KI aus, rund vier Sekunden statt zehn Minuten pro Rechnung. Mit E-Rechnungen wird das einfacher: Die Daten stehen schon im Datensatz, die Texterkennung entfällt. Ein guter Ablauf erkennt beides, liest XML direkt und schickt PDFs und Fotos weiter durch die Texterkennung. Wie so ein Workflow aussieht, zeigt der Praxisbericht Eingangsrechnungen.

Wo es an Grenzen stößt

Das richtige Format macht eine Rechnung nicht richtig. Auch eine einwandfreie XRechnung kann einen falschen Betrag oder eine falsche Leistung enthalten. Die Prüfung bleibt beim Menschen. Bei Sonderfällen wie Gutschriften, Korrekturen oder Anzahlungen gibt es in der Praxis noch offene Fragen. Die klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

So fangen Sie an

Öffnen Sie die nächste E-Rechnung, die bei Ihnen ankommt, im Viewer auf elster.de und vergleichen Sie Datensatz und PDF. Prüfen Sie dann, ob Ihr Rechnungsprogramm ZUGFeRD im Profil EN 16931 oder XRechnung erzeugen kann, und ob Ihr Archiv die XML-Datei mit ablegt.

Wie ein Workflow Rechnungen ausliest und zur Freigabe vorlegt, zeigt der Artikel Eingangsrechnungen automatisch verarbeiten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne Ansicht für Menschen. ZUGFeRD ist ein PDF, in das ein XML-Datensatz eingebettet ist: Menschen lesen das PDF, Programme die Daten. Beide beruhen auf der europäischen Norm EN 16931 und gelten in Deutschland als E-Rechnung, bei ZUGFeRD außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL.

Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung?

Ja, ab Version 2.0.1 und in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle Pflichtangaben und zählen laut Bundesfinanzministerium nicht als E-Rechnung.

Wie kann ich eine XRechnung kostenlos öffnen?

Mit dem E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung auf elster.de. Er stellt XRechnung und ZUGFeRD lesbar dar. Daneben gibt es viele kostenlose Viewer privater Anbieter. Für den Empfang selbst reicht ein E-Mail-Postfach.

Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?

Stand Oktober 2026 ist es ZUGFeRD 2.5.2, gültig seit 1. September 2026. Factur-X 1.09.2 ist technisch identisch. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland plant, neue Versionen etwa halbjährlich zu veröffentlichen.

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